Hi,
nachdem ich endlich wieder online bin, meld ich mal zu diesem Thema. Ich mal in München und bei Aktion Tier nachgefragt. Nach genauer schilderung was wir unter einer Notfallunterkunft verstehen, sehen beide (staatliche und private organisation) keine probleme, da es sich um (Zitat) "ein kurzfristiges privates Angebot handelt, bei dem es nicht zu erwarten ist, das es sich zu einer dauerhaften, von einer privaten Haltung abweichenden Haltung kommt. .... Entscheidendes Merkmal für die Notwendigkeit einer amtsseitigen Zustimmung ist ... als Hauptmerkmal der zu erwartende Umfang und zeitliche Dauer der vorläufigen Unterbringung."
Zusammenfassung: Suggi`s sind in Deutschland zu selten um den Umfang einer privaten Haltung zu sprengen, sollte ein Amt Probleme machen, weist sie einfach darauf hin, das sie Notfalls die Möglichkeit einer Artgerechten Unterbringung innerhalb des Landkreises nachweisen müssen(leugnen die Herrschaften zwar gern, sie sind aber in der Pflicht).
Gruß Kalle