Auf vielfachen Wunsch öffne ich dieses Forum wieder.
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#51

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

14.04.2008 00:09
von kasia | 1.378 Beiträge

In Antwort auf:
vom deutschen Tierschutzbund wird man als Exotenhalter keine Hilfe erwarten dürfen. Dieser lehnt die Haltung von Wildtieren in Privathand gundsätzlich ab.


*windet-sich* jaein - so ganz stimmt die aussage nicht ich bin ein langjähriger mietglid im d. tierschutzbund und lass mich dir sagen das die problematik die der d.t-s-b. mit den exotenhaltern hat auch WIR hir im forum haben... der unterschied zwischen beiden ist die grösse - wir hir sprechen über EINE art und mit wennigen haltern die sprechen über alle arten und ganz deutschland - bei der grösse der aussage kannst du eifach keine devienierung oder gar klasizifierung mehr machen - du musst entweder ja oder nein sagen und im zweifel immer für das tier!!! --- und gaz ährlich was einem im netz über die exotenhaltung begegnet will und kann ich auch nicht ansprechen da ich sonst



gruß kasia
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#52

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

14.04.2008 07:55
von Tamiops | 132 Beiträge
Moin,

http://www.bmelv.de/cln_045/nn_753138/Sh...Saeugetiere.pdf

http://www.bmelv.de/cln_045/nn_753138/Sh...ngReptilien.pdf

Schau dir mal die Differenzprotokolle in den Gutachten an, die Stellungnahme ist ganz klar gegen eine Wildtierhaltung in Privathand. Eine Erlaubnispflicht z.B. wie in der Schweiz würde ich sehr begrüßen, diese würde auch eine gewisse Differenzierg der Stellungnahme nauch Aussen bedeuten.

Am Ende zählt die Aussage die nach Außen getätigt wird, Differenzierungen innerhalb des Vereins, aus welchen Gründen auch immer, spielen eigentlich keine Rolle für die Öffentlichkeit. Von einem Verein dieser Größe und dem an sich selbst gestellten Anspruch, kann man eigentlich eine differenzierte Aussage erwarten dürfen wenn intern die Exotenhaltung auch so differenziert gesehen wird. So wie Du es beschreibst kommt bei mir der Eindruck auf, dass man lediglich die exotenhaltenden (und zahlenden) Mitglieder nicht vergraulen will.
zuletzt bearbeitet 14.04.2008 07:56 | nach oben springen

#53

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

14.04.2008 08:27
von Christina | 143 Beiträge

Hi,
so eine Ausnahmegenehmigung nach §11 ausgestellt von der Bezirksregierung (deshalb kostet sie ja ihre 80 Euroenen) und angeleiert vom Vetamt hat auch so seine Vorzüge. Man hat im Vet-Amt gleich einen Ansrechpartner wenn manmal schlechte Haltung entdeckt. Auch wenn die Amtstierärzte selber Fragen haben, können sie sich an einem wenden. In meinem Fall hat dies schon so manchem Tier das Leben gerettet. Man ist dann auch Ansprechpartner, wenn Tiere in Zoohandlungen unsachgemäß gehalten werden. Auch so manche Behandlung bei den Tierärzten wird ettwas billiger. Sie haben ja doch so einigen Spielraum.
Jedenfalls hat sich meien Ausnahmegenehmigung als sehr positiv erwiesen. Die 80 Euronen habe ich schon lange wieder raus. In eineigen Zoohandlungen konnte ich mit einigem Einsatz deie Haltungsbedingungen verbessern, viele Tiere aufnehmen und weitervermitteln, Behandlungen bekomme ich günstiger, Tieräzte haben meien Adresse udn wenn ich ein paar spezielle Medikamente benötige, bekomme ich diese, ohne die Tier zum Doc schleppen zu müssen.

Tampiops hat mit der großen Ausnahmegemeigung Recht diese ist teuer und im Sachkundenachweis kommt eher vermehrt die Haltung von Reptilien vor. Dies interessiert uns hier natürlic nicht die Bohne. Aber einen speziellen Sachkundenachweis für kleine Beutelztiere gibt es eben noch nicht
Daher ja auch die möglichkeit der Ausnahmegenehmigung. Auch ich bin der Meinung, das dieses Notwendig ist. Leider. Sonst gibt es echt mal Probleme und man bringt die Amtstierärzte gegen einen auf. Man hat einfach mehr Möglichkeiten mit Genehmigung.
Liebe Grüße von Christina


Je ne regrette rien (Edith Piaf)
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#54

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

14.04.2008 08:29
von Christina | 143 Beiträge

Noch was vergessen. Lästig ist nur die Bestandsbuchführung. Darin sind alle selber gezogenen Tiere verzeichnet, die Aufnahmetiere udn die vermittelten Tiere. Das ist wichig, um nachzuvollziehen, wohin die Tiere weitergezogen sind und ob es irgendwo Probleme gab.
Manchmal bekommt man auch Kastrationen bezuschusst
Liebe Grüeß von Christina


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#55

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

15.04.2008 22:22
von ninara84 | 1.215 Beiträge

Also ich habe Heute mal mit einem vom Veterinäramt in Hannover gesprochen,er sagte mir das ich keine Genemigung bräuchte, nicht für den Umfang den ich betreibe.Ich habe auch exakt den Sachverhalt geschildert.Ich habe es auch noch mal schriftlich eingereicht , falls mal jemand der Meinung ist es dort melden zu müssen ,dann haben sie es auch für die Akten.LG Nina

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#56

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

16.04.2008 08:40
von Christina | 143 Beiträge

Hi Nina,
na dann ist es bei Dir ja supi. Die Hannoveraner sind aber auch sehr kooperativ. Magst Du mir mal den Namen des Amts Vet per PN schreiben? Unser Haustierarzt (auch für meine Ziegen)ist auch Amtsvet in Hannover (mit Abendtiersprechstunde bei sich zu Hause) und kennt meine Sugies auch schon. Ich vermute, es sind nicht alle so locker.
Liebe Grüße von Christina


Je ne regrette rien (Edith Piaf)
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#57

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

16.04.2008 09:57
von ninara84 | 1.215 Beiträge

Ja das das mache ich gern, ist schon unterwegs

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#58

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

09.05.2008 21:48
von Kalle | 352 Beiträge

Hi,
nachdem ich endlich wieder online bin, meld ich mal zu diesem Thema. Ich mal in München und bei Aktion Tier nachgefragt. Nach genauer schilderung was wir unter einer Notfallunterkunft verstehen, sehen beide (staatliche und private organisation) keine probleme, da es sich um (Zitat) "ein kurzfristiges privates Angebot handelt, bei dem es nicht zu erwarten ist, das es sich zu einer dauerhaften, von einer privaten Haltung abweichenden Haltung kommt. .... Entscheidendes Merkmal für die Notwendigkeit einer amtsseitigen Zustimmung ist ... als Hauptmerkmal der zu erwartende Umfang und zeitliche Dauer der vorläufigen Unterbringung."
Zusammenfassung: Suggi`s sind in Deutschland zu selten um den Umfang einer privaten Haltung zu sprengen, sollte ein Amt Probleme machen, weist sie einfach darauf hin, das sie Notfalls die Möglichkeit einer Artgerechten Unterbringung innerhalb des Landkreises nachweisen müssen(leugnen die Herrschaften zwar gern, sie sind aber in der Pflicht).

Gruß Kalle

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#59

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

11.05.2008 14:07
von Heike | 2.572 Beiträge

Das Zitat schraube ich dann in den Beitrag noch mal mit ein und werde ihn bis Dienstag Mittag in die Top10 geschoben haben. Danke für euren Einsatz!


Liebe Grüße
Heike

Lust auf eine Reihe Galgenmännchen?
Bei manchen kommt die Einsicht erst, wenn ein Unglück passiert ist


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#60

RE: Notfallunterkunft

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Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

11.05.2008 14:30
von Tamiops | 132 Beiträge

Hi,

den Nachweis müssen sie nur erbringen wenn die Tiere eingezogen werden sollen, eigentlich ist es eine Bedingung dazu. Der Begriff des Umfangs einer privaten Haltung ist seitens der Behörden frei interpretierbar. Für einige sind es 2-3 Glider, für andere 10-15... Im Zweifelsfall wird dieses Argument also nicht wirklich weiterhelfen.

Daher sollte man den sicheren Weg gehen und bei seinem zuständigen Amt anfragen. Oft sind die Ämter sogar froh auf diesem Wege Ansprechpartner zu finden. Die Vorteile die sich aus einer Kooperation mit dem Vet-amt ergeben können hat Christina ja bereits erwähnt.

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