Auf vielfachen Wunsch öffne ich dieses Forum wieder.
Zur Unterstützung und für den dauerhaften Betrieb suche ich jedoch mindestens zwei Moderatoren, die mir mit ihren wachsamen Augen zur Seite stehen. Zudem können nun Spenden beim Anbieter hinterlegt werden, die rein zur Verrechnung dieses Forums (9,95 Euro pro Monat) dienen. Ich hoffe, es funktioniert :-)


#31

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

18.07.2007 10:10
von Heike | 2.572 Beiträge
Mit wachsender Anzahl von Haltern wächst leider auch die Anzahl von Fällen, in denen Glider bereits nach kurzer Zeit wieder weiter vermittelt werden. Viel zu oft sitzt den bisherigen Haltern aus den unterschiedlichsten Gründen die Zeit im Nacken und da Vermittlungen immer noch schwer sind (gerade im Norden), landen die Tiere oft in Händen, bei denen sie in wenigen Monaten die nächste Abgabe erwartet - oder gar in Tierheimen, die damit komplett überfordert sind.

Einige engagierte Halter aus dem Forum haben sich intensive Gedanken zu dieser Problemaktik gemacht. Sugar Gliders werden nun einmal bis zu 12 Jahren, und in dieser Zeit kann viel passieren. Wie also kann man erreichen, dass die Tiere nicht aus fehlendem Interesse oder akutem Zeitdruck an neue Halter gelangen, die diese nicht artgerecht und dauerhaft halten?

Jeder Züchter kennt es. Abgabetiere vernünftig zu vermitteln ist eine schwere und verantwortungsvolle Aufgabe. Wer selber kaum Ahnung von dieser Tierart hat, kann wichtiges Wissen nicht weiter geben oder nicht genau klären, ob bei Neuhaltern startbedingte Wissenslücken zu füllen sind. Die beste Möglichkeiut wäre, den bisherigen Haltern ZEIT zu verschaffen. Zeit, in denen die Tiere gut untergebracht sind und sich jemand um sie kümmert, der Fachwissn und Pflegezeit zur Verfügung hat.

Und genau einige dieser Halter haben die Idee umgesetzt, Pflegestationen anzubieten.
Hier können Tiere vorübergehend (!) aufgenommen werden, und es kann dann in Ruhe ein kompetenter Halter gesucht werden. Neue Halter werden von der Pflegestation gründlich über Haltung und Fütterung informiert und gehen optimal ausgerüstet mit den Tieren in eine hoffentlich dauerhafte Zulunft. Gleichzeitig können sie bei vergesellschaftung und gesundheitlichen Problemen unterstützen. Der bisherige Halter kann jederzeit nach seinen Tieren fragen und kann - je nachdem welche Vereinbarungen vorher beidseitig getroffen wurden - auch bei der Wahl der Neuhalter mitbestimmen.


Da der Aufwand zur Pflege einer weiteren Sugar Glider Gruppe nicht zu unterschätzen ist (Futter, Beschäftigung, Voliere, Einrichtung, Gesundheit, Reinigung und so weiter) und es sich um eine ehrenamtliche Arbeit handelt, bei der alleine das Wohl der Tiere im Vordergrund steht, wird eine Pflegestation die Glider nicht im üblichen Sinne abkaufen.

Um seine Tiere dort unterzubringen, sollte eine begründete Situation vorliegen, bei der der Betreiber nach Dringlichkeit und vorhandener Belegung selber entscheidet, ob er die Tiere aufnehmen kann.

...

Liebe Grüße
Heike

Bei manchen kommt die Einsicht erst, wenn ein Unglück passiert ist
zuletzt bearbeitet 18.07.2007 10:12 | nach oben springen

#32

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

19.07.2007 20:18
von Kalle | 352 Beiträge

Hurra, endlich wieder online (Netzteil hatte CPU und HDD gesprengt).

Der Text ist spitze (außer das übliche Problem, das ich auch hier im Forum habe, die Tastatur "hängt" immer mal).
Bei uns ist innerhalb 30 Minuten eine Voliere aufgebaut und alles andere ist ja sowieso vorhanden. Auch wenn hier im Süden seltener Probleme auftreten, so sind wir trtzdem vorbereitet und bereit (wir sind ja auch ab und zu in der Köllner Ecke oder bei Leipzig). Ich trag einfach mal im Feld "Glider im Haus" zusätzlich "Pflegestation" ein (E-Mail steht schon drin).
Einen Pfelge- / Abtretevertrag hab ich mir beim Tierheim München angeschaut und werde den als Muster verwenden (seltsamerweise konkretisiert Bayern in seinen Landesgesetzen nochmal den Tierschutz und den Handel mit Tieren).

Alles Liebe
Kalle

nach oben springen

#33

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

01.08.2007 13:28
von kasia | 1.378 Beiträge

sobalt bei mir alles steht (und nicht einem auf den kopf fählt) mach ich auch mit

platz ist massig vorhanden - ääähh wissen glaube ich mal auch - und futter sowieso (wenn meine nicht grade alles leer geplündert haben (die scheiß ficher haben gelernt PLASTIKbehälter aufzumachen )


gruß kasia
nach oben springen

#34

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

01.08.2007 21:55
von kalle
avatar

Mal Bezug auf:
(die scheiß ficher haben gelernt PLASTIKbehälter aufzumachen ??????????????????????????????????????????????????????

Bei uns bekommen die Kleinen ihre Leckerlies nicht einfach so, sie müssen schon mal was dafür tun. Wir haben mit unseren Suggis einen regelmäßigen Wettkampf unter dem Motto: ich versteck was und mal sehen wie schnell ihr da rankommt[zwinker] (Nachteil: wir mussten die Käfigriegel mit Magneten sicher, die kleinen sind verdamt schlau). Vorteil: Jagdtrieb, Agilität und Neugier bleiben erhalten.

Kalle

nach oben springen

#35

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

02.08.2007 12:57
von kasia | 1.378 Beiträge
hallo kalle

das mach ich auch aber im moment hab ich das problem das die kleinen an meine(ihre) voräte rann kommen - und ich hab die meisten sachen wegen motten-gefahr in plastik-bächelter reingemacht.... denn rest kannste dir ja vorstellen...


gruß kasia
zuletzt bearbeitet 02.08.2007 12:57 | nach oben springen

#36

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

04.08.2007 10:37
von ninara84 | 1.215 Beiträge

Ich kann da zu nur sagen das meine sehr gerne spielen mit allen was sie finden, sie machen zwar keine Dosen auf aber sie spielen Fussball damit, und wenn sie raus kommen glauben sie das ich immer was in meinen Tasche habe den da gehen sie sofort rein ,und sie klauen alles was sie finden und versuchen es ihn ihr Haus zu bringen Ich habe von Kasia einen kleinen Stock mit federn bekommen immer wenn sie den fangen bekommen sie was dafür, wenn sie draußen sind hat einer ihn immer im Mund und will was haben, und es ist sehr schwer ihn den weg zu nemmen

nach oben springen

#37

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

13.04.2008 08:57
von Heike | 2.572 Beiträge
Da es im Forum immer wieder zu Situationen kommt in denen schnelle Hilfe notwendig ist, haben sich einige unserer aktivsten Halter entschlossen im Notfall Hilfe anzubieten - das Angebot beschränkt sich im Normalfall auf Sugar Glider.

Alle Halter verfügen über Platz, jahrelanges Fachwissen zur Haltung und einer Möglichkeit zur medizinischen Versorgung durch einen guten Tierarzt.

Welche Tiere werden aufgenommen?

Diese Frage ist schwer zu klären und sollte deshalb mit den betroffenen Stationen direkt geklärt werden. Oftmals spielen vollkommen unterschiedliche Einflüsse in eine dringende Abgabesituation hinein, so dass eine pauschale Aussage kaum getroffen werden kann.

Was passiert mit den Tieren?

Wer seine Tiere in eine Station übergibt sollte sich darüber im klaren sein, dass er diese Entscheidung nicht leichtfertig treffen kann. Normalerweise werden aufgenommene Tiere von den Stationen selber weiter vermittelt, nachdem sie abgabebereit sind. Sofern keine ausdrücklichen Absprachen vorgenommen wurden, sind die Stationen offiziell die alleinigen Halter der Tiere und haben somit die Verantwortung für sie.

Wie kann man Tiere dort unterbringen?

Durch Absprache und Kontakt mit den Betreibern der einzelnen Stationen.
Prinzipiell soll klar gestellt sein, dass es sich um eine ehrenamtliche Aufgabe handelt. Oft werden kranke oder verstörte Tiere abgegeben, deren Genesung viel Zeit und Geld verbraucht. Die Finanzen werden meistens von den Betreibern aus privater Tasche übernommen - deshalb wird in der Regeln nichts für eintreffende Tiere bezahlt!

Kann man sich zeitlich auf eine Station begrenzen?

Ja, das ist möglich. Sollte es aus unterschiedlichen Gründen einmal notwendig sein Tiere für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegestation unterbringen zu müssen sind die Stationen durch ihre Fachkompetenz optimaler Anlaufpunkt. Hier wird in der Regel eine Pflegepauschale (Futter und andere Kleinigkeiten) erhoben. Für die Absprachen der Details sind die Betreiber selbst verantwortlich. Es ist sinnvoll bei einer zeitlich begrenzten Unterbringung Pflegeverträge auszuhandeln. Dazu zählen auch Urlaubsvertretungen.

Klappt es immer?

Nein - eine Garantie kann nicht gegeben werden. Die Pflegestationen sind rein privat und ehrenamtlich. Da es immer von dem Platz und der Zeit der Pfleger abhängig ist kann es vorkommen, dass Tiere abgelehnt werden müssen. Allerdings wird das nicht leichtfertig geschehen. Wenn es einmal vorkommt, dann schaut der Betreiber gerne mit euch zusammen nch Alternativen. Immerhin steht bei uns das wohl der Tiere im Vordergrund.

Wie bekomme ich meine Tiere von A nach B?

Durch Kontakt mit der Pflegestation wird sich mit Sicherheit eine Lösung finden lassen. Auch dieses Thema lässt sich am besten mit den Stationen abklären, damit zeitlich aktuelle Umstände und Grad des Notfalls berücksichtigt werden können.



Notfallstationen (Nähere Daten über das verlinkte Profil):


30900 Wedemark
Kontakt über Ninara84

70599 Stuttgart
Kontakt über Texs

45731 Waltrop
Kontakt über Omni

85354 Freising
Kontakt über Kalle

Liebe Grüße
Heike

Bei manchen kommt die Einsicht erst, wenn ein Unglück passiert ist
zuletzt bearbeitet 13.04.2008 09:00 | nach oben springen

#38

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

13.04.2008 08:59
von Heike | 2.572 Beiträge

Huhu.
ich hab mich mal überwunden...

da wir inzwischen einige neue aktive Halter haben ist die Frage, ob sich noch jemand bereit erklären möchte.
Die Texte sind so offen gehalten, dass jeder der sich dazu bereit erklärt bewusst für sich selber entscheiden kann.

Wenn es keinen großen Diskussionsbedarf gibt übernehme ich den drüber stehenden Eintrag in die Top10


Liebe Grüße
Heike

Bei manchen kommt die Einsicht erst, wenn ein Unglück passiert ist
nach oben springen

#39

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

13.04.2008 16:48
von Tamiops | 132 Beiträge

Hallo,

ein kurzer Einwand von mir: Einige Bundesländer verlangen auch von privaten Betreibern einer Notfallstation (egal wie klein) die Erlaubnis der zuständigen behörde und den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz. Um Ärger mit den Behörden zu vermeiden sollte man sich vorab über die Situation informieren.

Ich bin so frei und stelle den § 11 ein. Für diesen Fall ist Abs. 2 und die die sich auf ihn beziehen relevant.


(1) Wer

1. Wirbeltiere

a) nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 zu Versuchszwecken oder zu den in § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs.1 oder § 10a genannten Zwecken oder

b) nach § 4 Abs. 3 zu dem dort genannten Zweck

züchten oder halten,

2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,

2a. Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,

2b. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,

2c. Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder

3. gewerbsmäßig

a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten,

b) mit Wirbeltieren handeln,

c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,

d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder

e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:

1. die Art der betroffenen Tiere,

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,

3. in den Fällen des Satzes 1 Nr.1 bis 3 Buchstaben a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.

Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr.1 beizufügen.

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn

1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen;

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,

3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und

4. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe e die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet sind; dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.

(2a) Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Insbesondere kann angeordnet werden

1. die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere sowie zur Führung eines Tierbestands-buches,

2. eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl,

3. die regelmäßige Fort- und Weiterbildung,

4. das Verbot, Tiere zum Betteln zu verwenden,

5. bei Einrichtungen mit wechselnden Standorten die unverzügliche Meldung bei der für den Tätigkeitsort zuständigen Behörde,

6. die Fortpflanzung der Tiere zu verhindern.

(3) Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde soll demjenigen die Ausübung der Tätigkeit untersagen, der die Erlaubnis nicht hat.

(4) Die Ausübung der nach Absatz 3 Satz 2 untersagten Tätigkeit kann von der zuständigen Behörde auch durch Schließung der Betriebs- oder Geschäftsräume verhindert werden.

(5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, hat sicherzustellen, daß die für ihn im Verkauf tätigen Personen, mit Ausnahme der Auszubildenden, ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit den Nachweis ihrer Sachkunde auf Grund ihrer Ausbildung, ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren oder ihrer entsprechenden Unterrichtung erbracht haben.

nach oben springen

#40

RE: Notfallunterkunft

in

Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen

13.04.2008 17:47
von kasia | 1.378 Beiträge

heike - hast du nicht jemanden vergessen...

@§ 11

da stellen sich einem doch gleich mal fragen...

In Antwort auf:
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr.1 beizufügen... für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen;

öööhh, ok und woher sollman/frau denn den wisch herbekommen???

In Antwort auf:
3. die regelmäßige Fort- und Weiterbildung,

und das währe bitte WO?

ich glaube es könnte etwas schwirig werden diese gesätze befolgen zu wollen...


gruß kasia
nach oben springen


Besucher
0 Mitglieder und 2 Gäste sind Online

Forum Statistiken
Das Forum hat 2836 Themen und 27438 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:


Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de