Auf vielfachen Wunsch öffne ich dieses Forum wieder.
|
|||
Haltungsinformationen
(Nur für registrierte Mitglieder) »Hilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen
»Notfallunterkunft
RE: Notfallunterkunft
inHilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen
13.04.2008 19:25von ninara84 • | 1.215 Beiträge
Hallo Tamiops,warum schreibst du das nicht den Leuten die ihre Tiere nicht mehr halten können. Solche Agumente sind der Grund warum sich die meisten Leute in Not keine hilfe suchen, sondern die Tiere zugrunde gehen lassen ,weil sie immer wieder an Leute geraten die nur Gesetze im Kopf haben, wo bitte ist da noch ,die liebe zum Lebewesen?Diese "Notfallstation" ist auf freiwilliger Basis und kein Handel,sondern nur zum Schutz für die Tiere und Halter die in Not geraten sind.Ich verkneife mir lieber was ich dazu zu sagen hätte.Wir können ja einfach warten bis die Tiere zu Tode kommen oder dich fragen ob ich ein Tier oder einen Halter helfen darf.
Ich hoffe das Du auch einen Sachkundenachweis für Deine Tiere hast,falls mal ein Bekannter oder Verwanter bei Dir nachfragt ob sein Tier bei Dir aufnemen kannst, weil er es im Moment nicht versorgen kann.Da die "Notfalstadition" nur eine private und unkommerzielle Hilfestellung ist,sehe ich nicht eine Stelle aus dem Gesetzestext die auf unser vorhaben paßt,auser das Wort "Notfallstaditon".Dieses kann man aber schnell ändern.Es werden keine Tiere verkauf,gezüchtet,zur Schau gestellt oder andere gewerbliche Tätigkeiten mit den Tieren veranstaltet.
Nennen wir doch diese Notfallunterkunft in Zukunft einfach:"Notfallpflege und Beratung",davon steht nichts in dem Text.
Ich glaube auch nicht das sich in ihrgent einem Bundesland auch nur ein Tierschützer negativ darüber aufregt.
RE: Notfallunterkunft
inHilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen
13.04.2008 19:42von Heike • | 2.572 Beiträge
Huhu,
Marius meint es nur gut und weiß selber warum man sowas anbietet
Heißt das, das muss auch für Tiere sein, für die es sonst keinen Sachkundenachweis gibt? ich denke da spontan - mal wieder - an die ganzen Kleintierstationen für Hamster, Degus, Chinchillas etc.
Einige haben sich zwar als Vereine zusammen geschlossen, aber das eher wegen Spenden als dem Amt. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass da auch nur eine handvoll diesen Nachweis hat (ohne es böse zu meinen).
Gleichzeitig juckt mich die Frage in den Fingern, ob man eine rechtliche handhabe hätte wenn man nachweisen könnte, dass ein Tier in solch einer Station gedeckt worden ist bzw. was / wie man überprüfen kann, ob die Station ihre Auflagen erfüllt?!
Das Thema ist für mich nach jahrelanger aktiver Arbeit tatsächlich vollkommen neu
Liebe Grüße
Heike
Bei manchen kommt die Einsicht erst, wenn ein Unglück passiert ist
RE: Notfallunterkunft
inHilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen
13.04.2008 21:32von Tamiops • | 132 Beiträge
Hallo,
mal der Reihe nach:
@Kasia: den SKN kannst Du z.B. beim BNA machen. http://www.bna-ev.de/.
@ninara: Ich weiß es selbst, dass dieses Gesetz bei privaten Vermittlern manchmal mehr schadet als es nützt aber seien wir mal ehrlich nicht alle privaten Stellen sind vorbildhaft. Oft hängt es einfach nur von der Interpretation des Amtsvet ab. Diese berufen sich auf die Stelle: "Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten," Eine private Pflege- bzw Vermittlungsstelle kann man als eine "ähnliche Einrichtung" verstehen, muss es aber nicht.
Mein Posting hatte auch nicht die Intention dieses Vorhaben zu behindern, sondern sollte den Freiwilligen eventuell auftretenden Ärger mit dem Amt vorbeugen helfen. Bevor man sich als Pflegestelle öffentlich anbietet schadet ein kurzes Telefonat mit den Amtsvet nicht. Meist hat es auch den Effekt, dass eine Beschlagnahmung schlecht gehaltener oder gar gequälter Tiere erst möglich wird. Denn es darf erst Beschlagnahmt werden wenn der Amtsvet. eine Unterkunft für das Tier hat. Bei Exoten ist das häufig nicht mal so einfach, eine Kooperation hat also nicht immer nur Nachteile.
@Heike: Generell gibt es keine Pflicht für einen SKN bei Pflegestellen, es sei denn das kommunale Veterinäramt besteht auf diesen.
In Antwort auf:
Gleichzeitig juckt mich die Frage in den Fingern, ob man eine rechtliche handhabe hätte wenn man nachweisen könnte, dass ein Tier in solch einer Station gedeckt worden ist bzw. was / wie man überprüfen kann, ob die Station ihre Auflagen erfüllt?!
Wenn ein SKN und eine Erlaubnis nötig ist, kann sie die Auflage des Vermehrungsverbots erteilt werden. Erst wenn diese Voraussetzung gegeben ist hat man durch das Vet.amt eine rechtliche Handhabe. Die Folge wäre der Entzug der Erlaubnis zum führen dieser Stelle bis hin zu einem generellen Tierhalteverbot. Dazu müßten die Zustände schon sehr, sehr schlimm gewesen sein.
Wenn eine Vermittlungsstelle einen sehr schlechten Eindruck hinterläßt, so kann man eigentlich nur den Amtsvet. einschalten. SKN hin oder her der § 2 muss immer beachtet werden:
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
RE: Notfallunterkunft
inHilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen
13.04.2008 21:50von Christina • | 143 Beiträge
Hi,
hier schalte ich mich auch mal ein. Wenn man gewerblichen Handel treibt oder Tiere für Versuchszwecke züchtet braucht man den Sachkundenachweis für $11. Dieser wird auch von der DGHT angeboten und ist teuer und mit einer Schulung verbunden. Ich bin Mitglied in der DGHT und könnte hier auch weiterhelfen.
Wenn man sich nur für bestimmte Zwecke Tiere zu Hause hält und das gilt auch für Aufnahmetiere bzw Notstationen kann man beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung nach $11 beantragen. Dann muß man seine Haltung beschreiben und die Unterbringung(also Terrarien aufmalen). Man bekommt Besuch vom Veterinäramt und die Haltung sowie die Sachkunde wird von den Mitarbeitern vor begutachtet. Man muß nachweisen, das genug Futter für 14 Tage vorhanden ist, man kleine Blesuren selber in den Griff bekommt oder sich bei größeren Erkrankungen Unterstützungen von Tierarzt holt. Auch muß man angeben, was man für Kapazitäten hat (wieviel Tiere man in einem Jahr aufnahmen kann). Auch Ansrechpartner als Tierärzte sidn hier ganz hilfreich. Dann bekommt man eine schriftliche Mitteilung mit der Bestätigung was man darf und was nicht. Dieses kostet leider ca 80 Euronen. Aber dann darf man auch Tiere aufnehmen und weitervermitteln.
Dies weiß ich so genau, weil ich solch eine Ausnnahmegenehmigung nach §11 habe. Allerdings nicht für Suggies (die gab es zu der Zeit bei mir noch nicht).
Ich würde Euch also raten, mal das Veterinäramt anzurufen udn mit dem Damen zu sprechen. gerade in solche Notfällen sind sie sehr hilfsbereit und der Rest ist nur ein Klack. Man muß manchmal nur etwas drängeln. Denn die Mühlen laufen manchmal langsam.
Liebe Grüße von Christina
Je ne regrette rien (Edith Piaf)
RE: Notfallunterkunft
inHilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen
13.04.2008 23:25von kasia • | 1.378 Beiträge
In Antwort auf:
Hr. Marcus Dietz, Hr. Christian Ehrlich, Hr. Michael Elsner, Hr. Martin Höhle(the Pet Factory), Fr. Sandra Honigs, Fr. Dr. Johanna Moritz, Hr. Dr. Jesko Rinno, Hr. Ralf Sistermann, Hr. Dr. rer. nat. Stefan Schumacher und Herrn Uwe Wurlitzer,Fr. Catharina Bottoni,...Ausgearbeitet wurde das Manuskript von Diplom Biologe Michael Schmid, einem erfahrenen Halter von Kleinsäugern.
http://www.bna-sachkunde.de/frames/so_fr.htm
http://www.bna-sachkunde.de/
sagt jemanden ihrgend ein der namen etwas?
-------------------------
In Antwort auf:
Ich werde Morgen mal beim Veterinäramt anrufen.Ich bleibe auf jeden fall dabei.
dito - aber wie ich "meinen" vet. kenne fragt der nur sugar was - was wollen sie - häää?
wenn die aber meinen die bekommen von mir 80€ dann haben sie sich geschnitten!!!!!!!!! - ich steck die 80€ lieber in meine tiere sowie ewentuele notfähle als dem stadt in den ars..! die können es fressen oder daran erstiken!
gruß kasia
RE: Notfallunterkunft
inHilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen
13.04.2008 23:25von Tamiops • | 132 Beiträge
Hallo Christina,
stimmt die Ausnahmegenehmigungen habe ich vergessen, das ist auch eine Möglichkeit. Leider bestehen aber einige Behörden tatsächlich auf den SKN nach §11 und der ist tatsächlich nicht günstig. Nach meinem letzten Stand ist man mit 400-500 Euro dabei. Das Tierschutzgesetz ist in diesem Fall so schwammig, dass ein gewisser Spielraum (böse Zungen würden Willkür sagen) seitens der Behörden möglich ist. Naja, meist wird man eh die Antwort bekommen, dass man es einfach machen soll. In Zeiten von Hühnergrippe, BSE, Schweinepest, Blauzungenkrankheit, etc, etc sind die Amtsvets so ausgelastet, dass sie sich nicht auch noch mit Notfallvermittlern, die eine handvoll Tiere im Jahr vermitteln, herumschlagen können oder wollen.
Mitglied der DGHT bin ich auch und ich habe es mir auch fest vorgenommen meinen SKN für Privatmenschen zu machen. Was mich aber abhält ist der überaus große Anteil an Fragen zu Amphibien und bebeinten Reptilien, denn das ist irgendwie nicht ganz mein Fall. Solch einen SKN ohne den Handelsteil will der BNA auch zukünftig anbieten oder er macht es schon? Das sind dann auch die Vögel und/oder Säuger bei.
RE: Notfallunterkunft
inHilfeforum - Notfallfragen und reguläre Fragen
13.04.2008 23:47von Tamiops • | 132 Beiträge
Hallo nochmal,
es hat ja niemand gesagt, dass der SKN nach §11 unbedingt nötig ist, die die auf diesen bestehen sind sicher auch die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Das einzige was ich eigentlich sagen wollte ist, dass man sich vorab mit dem Vetamt abstimmen sollte um ein mögliches böses Erwachen zu vermeiden. Wie Christina es bereits erwähnt hat sind Ausnahmegenehmigungen ebenfalls möglich, falls auf diese heute überhaupt noch Wert gelegt wird. Die Tatsache, dass die meisten Amtsvets von Exoten meist keine Ahnung haben ist auch unbestritten.
@Kasia: vom deutschen Tierschutzbund wird man als Exotenhalter keine Hilfe erwarten dürfen. Dieser lehnt die Haltung von Wildtieren in Privathand gundsätzlich ab. Momentan wird von einigen Tierschutzorganisationen eh Stimmung gegen Exotenhalter gemacht. Eine kleine Zusammenfassung ist auf der Startseite von Ralf Sistermanns HP zu finden: http://exotische-nager.de/
Besucher
0 Mitglieder und 2 Gäste sind Online |
Forum Statistiken
Das Forum hat 2836
Themen
und
27438
Beiträge.
Heute waren 0 Mitglieder Online: |
Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de |