Das steht u.A. in meinem Vertrag. Ich fände so was auch für die Sugar Glider gut. Vielleicht sollten diejenigen unter euch die Abgabetiere haben sich überlegen ob sie mit dem Käufer der Sugars nicht auch einen Vertrag machen.
Pflichten des Käufers 1. Der Käufer verpflichtet sich und seine Erben, das erworbene Tier:
a) katzengerecht zu halten, artgemäß zu verpflegen, die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zu beachten, für ausreichende medizinische Betreuung (z.B. regelmäßige Impfungen vom Tierarzt) zu sorgen sowie das Tier nicht ohne Aufsicht und unkontrolliert herumstreunen zu lassen. Artgerechte Haltung wird u.a. so verstanden, dass das Tier nicht in Einzelhaltung gehalten wird. Der Züchter berät und unterstützt gerne.
b) die Katze rechtzeitig vom Tierarzt kastrieren zu lassen (der Züchter berät gerne).
c) das o.g. Tier wurde als Liebhabertier gekauft. Das Tier Auszustellen oder/und mit ihm zu Züchten ist dem Käufer strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von EUR 1.000,-- an den Züchter fällig.
d) nicht zu Versuchszwecken zu verwenden oder hierzu weiterzuveräußern
e) nicht an Zoohandlungen oder berufsmäßige Verkaufsvermittler weiterzuveräußern
f) jede Weiterveräußerung, wenn unbedingt notwendig, der Züchterin unverzüglich anzuzeigen
g) nicht im Käfig oder ähnlichen ungeeigneten Räumlichkeiten zu halten
h) Es ist strengstens untersagt, das Tier mit einem Tier anderer Rasse zu verpaaren!
i) Der Käufer gestattet den Verkäufern sich jederzeit nach vorheriger telefonischer Terminabsprache von der ordnungsgemäßen, tierschutzgerechten Haltung und Pflege der Katze zu überzeugen.
j) Außerdem versichert der Käufer ausdrücklich, das o.g. Tier für sich selbst und nicht für Dritte geworben zu haben.
k) Dem Käufer ist bewusst, dass es sich um eine reine Wohnungskatze handelt. Es wird ausdrücklich untersagt, die Katze unbeaufsichtigt nach draußen zu lassen.