In der GermanSugarGlider Mailingliste hatten wir kürzlich eine harte Nachricht aus Österreich.
Hier geht es um die neuen Verordnungen für Säugetierhaltungsrichtlinien
Folgend der Text, den Alexander Doberning in die Mailingliste gesetzt hatte:
7.2.3. Kletterbeutler (Phalangeridae)
(1) Die Gehege haben folgende Maße aufzuweisen:
Gleitbeutler (Petauridae)
Gehegegröße
(Mindestmaße)(pro Paar) 2 m²
Gehegehöhe (Mindestmaße) 3,5 m (drei Meter fünfig Höhe!)
(2) Die Temperaturen in den Innenanlagen dürfen nicht unter 15°C, bei tropischen Arten nicht unter 18°C liegen. Die Luftfeuchtigkeit muss erhöht sein.
(3) Die Gehege sind mit Kletterästen in verschiedenen Längen und Höhen auszustatten. Schlafhöhlen müssen angeboten werden. Bei Gleitbeutlern muss das Gehege so proportioniert sein, dass ein Gleitflug ermöglicht wird.
(4) Kuskus und Kusus dürfen einzeln oder paarweise gehalten werden. Beutelflughörnchen dürfen zusätzlich in kleinen Familiengruppen gehalten werden. Männliche Koalas sind außerhalb der Paarungszeit separiert zu halten.
(5) Die Nahrung muss bei Kletterbeutlern aus gemischter Kost, bei Koalas aus Eukalyptus bestehen
Details für Vielleser unter: http://www.terraristik.com/forum/showfla...B4&Number=21920
Dort gibt es auch die passenden Texte als ZIP zum download.
Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen sugar Glider bei Neuanschaffung genehmigt werden und bereits vorhandene gemeldet.
Liebe Grüße an dich und deine Tiere
Heike
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